Sie können uns/das Europäische Institut für Rechtspsychologie wie folgt unterstützen:

Ihre Spende ist gemäss kantonalem Recht von den individuellen Steuern abzugsfähig, da wir mit Verfügung des Kantonalen Steueramts Zürich als ausschliesslich und unmittelbar gemeinnützig anerkannt und somit von der Staatsteuer den allgemeinen Gemeindesteuern und der direkten Bundessteuer befreit sind.

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